mein–nikolaus.at
Zweck des Unternehmens:
mein-Nikolaus.at IST ein Unternehmen im Bereich der Kinder- und Erwachsenenunterhaltung in Österreich mit dem Ziel, maßgeschneiderte Dienstleistungen speziell für die Advent und Weihnachtszeit, die sich nach den Bedürfnissen des Kunden richten, durchzuführen. Gewerberechtlich unterliegt mein-nikolaus.at dem sogenannten neuen Selbstständigen.
Auftragnehmer
mein-nikolaus-.at wird in den AGB´s als Auftragnehmer bezeichnet
Auftraggeber
Kunden werden in den AGB´s als Auftraggeber bezeichnet
Die Auftragserteilung erfolgt ausschließlich Schriftlich über die Homepage https://www.mein-nikolaus.at/Bestellung/
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Mit der Bestätigung „Ich habe die AGB`s und Stornobedingungen gelesen und Akzeptiere diese ! *“ werden die gültigen AGB´s akzeptiert. Weiters wird den aktuellen AGB´S mit der Bestellbestätigung zugestimmt.
Die Kontaktaufnahme erfolgt entweder schriftlich per E-Mail oder persönlich telefonisch. Mein-Nikolaus.at behält sich vor nach Auftragserteilung die Meldeadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer an dritte weiterzugeben um die Auftragserfüllung sicherstellen zu können. Sollten sich die Kontaktdaten des Auftraggebers ändern ist dieser verpflichtet die Änderungen schriftlich bekanntzugeben.
Ändern sich die vom Auftraggeber ursprünglich in Auftrag gegebenen Leistungen, so geht eine allfällige damit verbundene Änderung des Preises zu Lasten bzw. zu Gunsten des Auftraggebers. Dies insbesondere, wenn sich die anwesende Personenanzahl um mehr als 2 verändert bzw. einen Paketpreis übersteigen würde. Leistungsänderungen vor Ort können mündlich erfolgen, Leistungsänderungen vor dem Auftritt bedürfen der Schriftlichkeit. Die Zustimmung beider Vertragspartner wird vorausgesetzt. Ändern sich während des Events/Auftrittes etc. die vertraglich vereinbarten Abläufe der Dienstleistungen, und sind diese nicht vom Auftragnehmer zu verantworten bzw. fallen diese nicht in die Sphäre des Auftragnehmers, ist dieser berechtigt, seine Dienstleistungen einseitig anzupassen, abzuändern, Teile davon nicht zu erbringen oder auch sämtliche noch verbleibenden Dienstleistungen einzustellen. Der Auftraggeber ist ungeachtet dessen jedoch verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Honorar zur Gänze zu bezahlen.
Auftraggeber Verbraucher haben im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KschG), das Recht, von dem geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. (eventuell erfolgte und nicht erstattbare Transaktionen müssen vom Auftraggeber getragen werden).
Rücktrittsrecht bei gewonnenen Auftritten:
Sollten Sie den Auftrag im Zuge eines Gewinnspieles gewonnen haben, steht Ihnen KEIN Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall obliegt das Rücktrittsrecht jener Person bzw. jenem Unternehmen welches den Auftritt verlost hat. Wenden Sie sich in diesem Fall an jenes Unternehmen welches Ihnen den Auftritt geschenkt hat. Durch einen Rücktritt erwerben Sie keinen finanziellen Anspruch auf eine Refundierung der Auftrittskosten.
Sollte der Auftraggeber vom Auftrag nach Ablauf des Rücktrittsrechts also nach der 14tägigen Rücktrittsfrist gemäß Fernabsatzmarktgesetzt bzw. KSchG den Auftrag stornieren fallen folgende Stornokosten an,
bis 4 Wochen vor dem Auftritt: 25% der Gesamtkosten
bis 3 Wochen vor dem Auftritt: 40% der Gesamtkosten
bis 2 Wochen vor dem Auftritt: 60% der Gesamtkosten
bis 1 Woche vor dem Auftritt: 70% der Gesamtkosten
bis 48 Stunden vor dem Auftritt: 80% der Gesamtkosten
bis 24 Stunden vor dem Auftritt: 90% der Gesamtkosten
am Tag des Auftritts bzw. von weniger als 24 Stunden vor dem Auftritt 100% der Gesamtkosten
bis 4 Wochen vor dem Auftritt: 25% der Gesamtkosten
bis 3 Wochen vor dem Auftritt: 40% der Gesamtkosten
bis 2 Wochen vor dem Auftritt: 60% der Gesamtkosten
bis 1 Woche vor dem Auftritt: 70% der Gesamtkosten
bis 48 Stunden vor dem Auftritt: 80% der Gesamtkosten
bis 24 Stunden vor dem Auftritt: 90% der Gesamtkosten
am Tag des Auftritts bzw. von weniger als 24 Stunden vor dem Auftritt 100% der Gesamtkosten
Sollten Sie den Auftrag im Zuge eines Gewinnspieles gewonnen haben, steht Ihnen KEIN Stornorecht zu. In diesem Fall obliegt das Stornorecht jener Person bzw. jenem Unternehmen welches den Auftritt verlost hat. Wenden Sie sich in diesem Fall an jenes Unternehmen welches Ihnen den Auftritt geschenkt hat. Durch einen Storno erwerben Sie keinen finanziellen Anspruch auf eine Refundierung der Auftrittskosten. Anfallende Stornokosten werden dem verlosenden Unternehmen in Rechnung gestellt. Die Stornokosten lauten wie folgt:
bis 4 Wochen vor dem Auftritt: 25% der Gesamtkosten
bis 3 Wochen vor dem Auftritt: 40% der Gesamtkosten
bis 2 Wochen vor dem Auftritt: 60% der Gesamtkosten
bis 1 Woche vor dem Auftritt: 70% der Gesamtkosten
bis 48 Stunden vor dem Auftritt: 80% der Gesamtkosten
bis 24 Stunden vor dem Auftritt: 90% der Gesamtkosten
am Tag des Auftritts bzw. von weniger als 24 Stunden vor dem Auftritt 100% der Gesamtkosten
(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Auftritts (etwa Nichtantritt, Verspätungen von mehr als 120 Minuten, Schlechterfüllung der vereinbarten Leistungen etc.) sind unverzüglich nach Feststellung in Textform zwecks Abhilfe mitzuteilen.
(2) De Auftraggeber nicht berechtigt ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer einseitig eine Ersatzmaßnahme vorzunehmen. Sollte sich der Auftraggeber über diese Vereinbarung hinwegsetzen hat er keinen Anspruch auf weiter Verrechnung seiner erstandenen Kosten. Der Auftraggeber stimmt zu, dass er aus diesem Titel keine Schadensersatzforderungen geltend machen kann.
Ausführung durch andere Unternehmen bzw. Darsteller
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Unternehmen zu bedienen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und sofern vom Auftraggeber gewünscht, die Koordinierung externer Dienstleister. Der Auftragnehmer leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die während eines Auftritts oder einer Veranstaltung auftreten, es sei denn der Auftragnehmer hat diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die durch externe Dienstleister verursachte Schäden.
Eltern haften für von ihren Kindern verursachte Schäden.
Sofern allfällige Allergien nicht vorab mitgeteilt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für allergische Reaktionen auf allfällige Schminkprodukte, Luftballons, Kekse, etc.
Der Auftragnehmer kann für Leistungen und Schäden Dritter nicht zur Haftung herangezogen werden. Viez Major – Höhere Gewalt, dabei handelt es sich um unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse (Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter aber auch Brand, Streiks, Verkehrsunfälle): Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet seine Dienstleistung durchzuführen, wenn unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung derselben unmöglich machen. Der Auftragnehmer hat das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen aufzulösen. Dem Auftraggeber sind bereits geleistete Zahlungen zu erstatten, davon ausgenommen sind nicht zurückzahlbare Beträge, wie insbesondere Materialkosten, Dekoration, Geschenke.
Geltendmachung von Ansprüchen
(1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 1 Kalendertag, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen schriftlich eingeschrieben geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
(1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Voraus zu zahlen.
(2) Eine Aufrechnung des Entgelts ist nicht zulässig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen ab dem Tag der Fälligkeit (Zahlungsziel) vorgeschrieben. Diese belaufen sich bei Privatpersonen auf 4% p.A. bei Firmen auf 11,08% p.a.
(4) Bei Zahlungsverzug und Mahnung werden Mahngebühren in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich bei einer Zahlungserinnerung auf € 10,00, bei der 1 Mahnung auf € 20,00 und bei der zweiten Mahnung auf € 40,00. Die anfallenden Gebühren trägt der Schuldner / Auftraggeber.
(5) Wir behalten uns das Recht vor bei Zahlungsverzug bereits ab der 1 Fälligkeit ein Inkassobüro zu beauftragen. Die anfallenden Kosten trägt der Schuldner / Auftraggeber.
Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken:
Erstellung von Verträgen, Erstellung von Rechnungen, Meldungen gegenüber Behörden
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an den Auftragnehmer
3) Rechtsgrundlage Vertragserfüllung:
Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.
Wir speichern Ihre Daten zum Zwecke des Rechnungswesens, Steuer- und Zollrecht:
- Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs 1 BAO: 7 Jahre darüberhinausgehend solange sie für die Abgabenbehörde in einem anhängigen Verfahren von Bedeutung sind)
- Unternehmensrechtliche Aufbewahrungspflicht nach §§ 190, 212 UGB: 7 Jahre
- Umsatzsteuerrechtliche Aufbewahrungspflichten nach § 18 Abs 10 UStG (Spezialbestimmung für Grundstücke): 22 Jahre
-Umsatzsteuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 18 Abs 2 3. Unterabsatz: 7 Jahre
-Aufzeichnungen nach § 23 Abs. 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz: 5 Jahre
Sollten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag wünschen erlauben wir uns hierfür eine Aufwandsentschädigung von € 10,00 bei Privatpersonen bzw. € 25,00 bei Unternehmen zu verrechnen.
Benötigte Daten teilen wir Ihnen in diesem Fall schriftlich mit. Die Abweichung von erstellten Kostenvoranschlägen beträgt +/- 10%
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für eine angemessene Aufsichtspflicht während der gesamten Dauer der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigenes Risiko. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag ausdrücklich und zu keiner Zeit die Aufsichtspflicht und somit keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung von Kindern, Obsorge verpflichteten Personen, Personen welche von einem Erwachsenenvertreter vertreten werden.
Behördliche Genehmigungen, Sicherheitspersonal, GEMA Anmeldung, Feuerpolizeiliche Anmeldungen müssen vom Auftraggeber übernommen werden. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Falle vereinbaren die Parteien schon jetzt die Geltung der wirksamen Bestimmung, welche der zu ersetzenden und den Interessen der Parteien weitestgehend entspricht.
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Buchung, die AGB erhalten, gelesen und verstanden zu haben und mit dem Inhalt der AGB einverstanden zu sein.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand wird das Zuständige Gericht am Sitz des Auftraggebers vereinbart
Personenbezogene Bezeichnungen
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Speicherdauer/Löschungsfrist
Uneingeschränkt.